Allgemeine Geschäftsbedingungen


Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Action Sport Sportreisen GmbH & Co KG

Inhaltsverzeichnis

A) Vorbemerkungen und Bergiffserläuterungen
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C) Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind
D) Reisebedingungen für die Fälle, in denen wir selbst Veranstalter der Reise sind

A) Vorbemerkungen und Begriffserläuterungen

Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren möchten. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.

Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande.

Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

  • Veranstalter ist, wer - mindestens - zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung - hier sprechen wir von einer Pauschalreise. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der (Pauschal) - Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Sportreisebuero.de bzw. Action Sport Sportreisen GmbH & CoKG (im folgenden nur als als AS bezeichnet) kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
  • Vermittler ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter / Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). AS ist in der Regel Vermittler der Reise.
  • Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
  • Reisevertragsrecht Das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise.
  • Verbundene Reiseleistungen: Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn der Reisende über einen Vermittler zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, bei einem Kontakt mit dem Reisevermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung des Reisevermittlers.

Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen (einzeln oder in Form einer sog. verbundenen Reiseleistung), beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben.


Wenn Sie eine Pauschalreise (s.o.) buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters (s.o.) zu beachten, bei dem Sie die Reise buchen. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler (also z.B. durch AS) zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen während des jeweiligen Buchungsvorganges verfügbar gemacht.

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website und unsere Datenschutzerklärung die ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.

C) Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir (AS) Vermittler der Reise bzw. Leistung sind

1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seiner Wünsche und Angaben prüfen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung. Weiterhin gelten diese Vermittlungsbedingungen auch bei telefonischer Buchung oder bei uns im Ladengeschäft vor Ort.

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
2.1 Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und Ihnen als Kunden (oder Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
2.2 Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe Ihrer Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars geben Sie als Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung (z.B. eine Reisebestätigung) zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit Ihnen als Kunde kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt, also Ihren Buchungswunsch bestätigt.
2.3 Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder durch Sie gebuchten Reiseleistungen oder Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem Sie als Kunde den Vertrag schließen.

3. Serviceentgelt
3.1 Sie als Kunden beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und Ihnen diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
3.2 Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Sie als Kunde sind verpflichtet, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB können Sie sich als Kunde nicht berufen.

5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere

einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
Reisegepäckversicherung,
Auslandskrankenversicherung

hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich Ihnen selbst.

7. Zahlung des Preises
7.1 Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst mit Übergabe des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
7.3 Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.

8. Haftung
8.1 Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
8.2 Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
8.3 Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
8.4 Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

D) Reisebedingungen für die Fälle, in denen wir selbst (AS) Veranstalter der Reise sind

Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir (AS) Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) "Vorbemerkungen und Bergiffserläuterungen" dargelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie als Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt AS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.2 Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe Ihrer Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars geben Sie als Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie als Kunde wie für Ihrer eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Buchungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und erfolgt schnellstmöglich nach Vertragsschluss, wir stellen die Reisebestätigung online, per eMail oder Postversand zur Verfügung.

2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
2.1 Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet oder Prospekt/Ausschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2.2 Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2.4 Wir sind verpflichtet, Sie als Kunde über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.5 Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie als Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Als Kunde haben Sie diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
3.1 Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach oder mit Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3.3 Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung gedruckter Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl AS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist AS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Bedingungen zu belasten.

4. Preiserhöhung
4.1 Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz oder ähnliche Sonderleistungen bezogenen Erhöhung können wir vom Ihnen als Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4.4 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie als Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
4.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
5.1 Sie als Kunde können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

a) Gruppenreisen:

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises min. € 100,- pro Person
vom 44. – 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
vom 29. – 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
vom 19. – 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
13 Tage bis Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise: ohne vorherigen Rücktritt (no show) ist der gesamte Reisepreis zu zahlen

b) Flugpauschalreisen und Sportprogramme:

bis zum 30. Tag: vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises min. € 100,- pro Person
vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag: vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
vom 14. – 04. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
3 Tage bis Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Bei kurzfristigen Buchungen, sowie u.a. wenn Linienflüge im Rahmen der Pauschalreise gebucht werden, kann es zu deutlich höheren Stornosätzen kommen, da Flug-Sondertarife in den meisten Fällen nicht umbuchbar oder erstattbar sind und somit zum vollen Preis auch in Falle einer Stornierung berechnet werden müssen.

c) Yacht- und Bootscharter, Ferienwohnungen und -häuser

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
vom 44. – 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
vom 30. – 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
vom 6. Tag – bis Reiseantritt 90 % des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt (no show) ist der gesamte Reisepreis zu zahlen

5.2 Ihnen als Kunde bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.4 Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 40,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 25,- pro Person ) berechnet.
5.5 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.

8.2 Die späteste Rücktrittsfrist vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt für von AS veranstaltete Reisen:
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
8.3 Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Sie als Kunde sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann können Sie als Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen als Reisende die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie als Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
9.4 Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10. Verjährung / Haftung / Anrechnung
10.1 Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
10.4 Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie als Reisende uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3 Als Kunde sind Sie verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Sie durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
11.4 Sie sollten sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter Sie unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

13. Sport-Fremdleistungen
13.1 Skipässe werden von AS als Fremdleistungen vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Skiliftbetreiber, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Der Skipass ist nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von AS.
Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an AS als Inkassobevollmächtigte des Skiliftbetreibers, an den AS die Zahlung weiterleitet. Bei einer Neu- oder Umbuchung vor Ort in der Schweiz erfolgt die Abrechnung in Landeswährung (CHF).
13.2 Sportkurse (wie z.B. Surfkurse), Sportgeräteverleih und Gebühren für das Einlagern eigener Sportgeräte in einer Sportstation vor Ort werden von AS als Fremdleistungen vermittelt. Vertragspartner ist die jeweilige Sportstation, die in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die Sportleistungen sind nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von AS. Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an AS als Inkassobevollmächtigte der Sportstation an die AS die Zahlung weiterleitet.
13.3 Tauchkurse und –programme
Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauch-kursen und –programmen bestehen. Während der Tauchkurse und –programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattungen zur Folge. Teilnehmer die Tauchprogramme buchen, müssen über die entsprechenden Taucherfahrungen verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht erstattet.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen AS im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Der Kunde kann AS nur an dessen Sitz verklagen.
14.4 Für Klagen von AS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von AS, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AS vereinbart.
14.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und AS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Allgemeines / Nutzung unverschlüsselte E-Mail
15.1 Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
15.3 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. AS übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.
15.4 Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Action Sport Sportreisen GmbH & CoKG
Voßstrasse 38
30161 Hannover
Tel.: 0511 - 31 808 77
Fax: 0511 - 31 808 87
E-Mail: info@sportreisebuero.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäߟ § 27 a Umsatzsteuergesetz: USt-IdNr.: DE 228535711
Deutsche Steuernummer.: 25/213/31907

Persönlich haftende Gesellschafter: Schmetterling Travel Team GmbH
Geschätsführer: Peter Dauth - vertretungsberechtigt : Tom Nolte
Registergericht: Amtsgericht Hannover / Registernummer: HRA Hannover 200065